Steuernanmeldung für Busreise-Unternehmen vereinfacht
2012-01-23
Wie das Polnische Fremdenverkehrsamt mitteilt, hat sich das Besteuerungsverfahren für ausländische Busreise-Unternehmen erleichtert. Ausländische Unternehmen, die nur gelegentlich nach Polen fahren, können sich künftig nach einem vereinfachten Verfahren für die Umsatzsteuer anmelden und diese auch einfacher abrechnen. Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht traten zum 1. Januar 2012 in Kraft. Busreiseunternehmen, die nur gelegentlich nach Polen fahren, können sich nun online beim zuständigen Zweiten Finanzamt in Warschau-Zentrum anmelden. Auf dem zweiseitigen Formular in deutscher und englischer Sprache müssen die Teilnehmer nur die Angaben zum Namen und Sitz des Unternehmens sowie zur Steuernummer machen. Sie erhalten dann ihre Ident-Nummer. Mit dieser Nummer können die Teilnehmer vierteljährlich ihre Umsatzsteuererklärung online abgeben. Voraussetzung für die Teilnahme an dem vereinfachten Verfahren ist, dass die Busunternehmer keine Umsatzsteuer-Verrechnung in Polen vornehmen und keine Steuer-Rückzahlung beantragen möchten. Unter diesen Bedingungen entfällt für sie die Pflicht, sich nach dem allgemeinen Versteuerungsverfahren in Polen anzumelden. Die Polnische Touristikorganisation hatte sich in der Vergangenheit für die Vereinfachung der Steuerregelungen eingesetzt. Den direkten Link und weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier:
www.polen.travel/de/reisebranche/personenbeforderungssteuer-in-polen/
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